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hier die vertragliche Basis für diese Software-Version: |
Nutzungsbedingungen für COPILOT Classic
Umfang und Art der Nutzung
Inhaber von Fahrschulen erhalten von der Fahrschul-Computer GmbH (im Folgenden: GmbH) das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software Copilot Classic auf ihren eigenen Computern für Zwecke ihrer eigenen Fahrschule. Dieses Recht setzt voraus, dass sich der Fahrschulinhaber bei www.copilot.de registriert bei verbindlicher Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen. Die Kopie der Software zum Zwecke der Weitergabe ist nicht zugelassen.
Auslieferung der Software und Download
Die GmbH bietet die Software zum Download unter www.copilot.de an. Update-Versionen und zusätzliche Dienstleistungen müssen vertraglich vereinbart sein. Dazu können bei Bedarf Angebote eingeholt werden.
Gewährleistung
Die GmbH übernimmt die Gewähr, dass die Software bei Lieferung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem in dem Benutzer-Handbuch vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Den Nachweis der Funktionsfähigkeit erbringt die GmbH auf einem Personalcomputer ihrer Wahl. Die GmbH ist bereit sich mit auftretenden Problemen anderer Computersysteme zu befassen, sofern sie ihr schriftlich mitgeteilt und erläutert werden. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Haftung, Schadenersatz, höhere Gewalt
Die GmbH haftet für von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden einmalig, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag in Höhe des gezahlten Kaufpreises der Software bzw. Softwareupdate. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, die der GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Sonstiges
Sind einzelne Vorschriften dieser Bedingung unwirksam, werden die übrigen Vorschriften hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der GmbH.
Berlin, den 01.07.2011
Fahrschul-Computer GmbH, Berlin
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